KI-Kennzeichnungspflicht ab 2. August 2026: Was für dich als KI-Betreiber wirklich gilt
- 3. Aug.
- 5 Min. Lesezeit
*Dieser Text wurde mithilfe von KI erstellt. Kurz beantwortet: Ab 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Für die meisten von uns, die KI beruflich nutzen (also als "Betreiber", nicht als Hersteller eines KI-Systems), heißt das:
Kennzeichnungspflicht besteht nur in drei konkreten Fällen: bei Texten von öffentlichem Interesse, bei Deepfakes (Bild, Audio, Video) und wenn eine KI direkt mit Menschen kommuniziert. Produktbeschreibungen, Werbetexte, redaktionell geprüfte Inhalte und interne Nutzung sind ausgenommen.
Auf LinkedIn kursiert gerade viel Halbwissen: "Ab August muss man jeden KI-Inhalt kennzeichnen, sonst drohen Bußgelder." Das stimmt so nicht, aber ganz falsch ist es auch nicht. Hier die Einordnung ohne Paragrafendeutsch, damit du weißt, woran du dich halten musst und wo du entspannt bleiben kannst.
Anbieterin oder Betreiberin? Die Unterscheidung, an der fast alle Missverständnisse hängen
Die EU-KI-Verordnung unterscheidet zwei Rollen:
→ Anbieterin (Provider): Du entwickelst ein KI-System oder bringst es unter deinem Namen auf den Markt – also OpenAI, Anthropic, Midjourney, oder du selbst, wenn du eine eigene KI-Anwendung baust und veröffentlichst.
→ Betreiberin (Deployer): Du setzt ein KI-System beruflich ein – du promptest ChatGPT für einen Blogartikel, generierst ein Bild für den Newsletter, bindest einen Chatbot ein. Das ist die Rolle, in der die allermeisten von uns unterwegs sind.
Die technische Seite – maschinenlesbare Wasserzeichen, Metadaten im generierten Bild – ist Aufgabe der Anbieterinnen. Deine Aufgabe als Betreiberin ist die sichtbare Kennzeichnung nach außen. Und die betrifft genau zwei Dinge: Deepfakes und bestimmte Texte.
Die Faustregel für die KI-Kennzeichnungspflicht
Kennzeichne, sobald du KI-Inhalte veröffentlichst und sie jemanden täuschen oder die öffentliche Meinung beeinflussen könnten – oder wenn eine KI direkt mit Menschen kommuniziert.
Rein interne oder private Nutzung löst in der Regel keine Pflicht aus: Meeting-Protokoll, Entwürfe, Brainstorming – unkritisch. Sobald derselbe Inhalt nach außen geht, beginnt die Prüfung von vorn.
Fall 1: Müssen KI-generierte Texte gekennzeichnet werden?
Größtes Missverständnis zuerst: Es geht nicht um jeden Text, den du mit KI schreibst, sondern nur um Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren.
Kennzeichnungspflichtig:
→ Nachrichten und nachrichtenähnliche Beiträge
→ Politische Informationen
→ Gesellschaftlich relevante Themen
→ Meinungslenkende oder manipulative Texte
Keine Pflicht:
→ Produktbeschreibungen, Werbetexte, Landingpages
→ Rechtschreib- und Grammatikkorrektur durch KI
→ Übersetzungen
→ Texte, die eine Person redaktionell geprüft hat und für die sie die Verantwortung übernimmt
Der letzte Punkt ist der wichtigste und auch der, den viele überlesen. Wenn du einen KI-Rohentwurf ernsthaft durcharbeitest, kürzt, umschreibst, faktisch prüfst und mit deinem Namen dafür geradestehst, greift die Ausnahme. Redaktionelle Verantwortung trägt man selbst als Unternehmer weiterhin!
Wie kennzeichnen: ein kurzer Hinweis am Ende des Beitrags oder eine Transparenzseite, auf die du je Artikel verlinkst. Keine besondere Formatierung, keine Warnbanner.
Textbausteine zum Kopieren:
"Dieser Text wurde mit Unterstützung einer KI erstellt."
"Text KI-unterstützt erstellt."
"Erstellt mithilfe künstlicher Intelligenz."
Fall 2: Deepfake-Kennzeichnung bei Bild, Audio und Video
Hier ist der Maßstab nicht das Thema, sondern die Täuschungsgefahr. Entscheidend ist, ob der Inhalt echt wirken könnte.
Kennzeichnungspflichtig:
→ KI-generierte Rede oder Aussage einer realen Person
→ Künstlich erzeugtes Interview
→ Manipuliertes Unternehmensvideo
→ Synthetische Produktpräsentationen
→ Realistisch wirkende KI-Fotos, etwa von einem Gebäude, einem Team, einem Event
→ Bilder, die ein reales Ereignis suggerieren
Keine Pflicht:
→ Grafische Illustrationen, Comics, Icons, abstrakte Motive
→ Werbeillustrationen, die erkennbar Illustration sind
→ Reine Bildbearbeitung: schärfen, Farbe korrigieren, Belichtung anpassen
→ Entfernen unwesentlicher Elemente – der Passant im Hintergrund
→ Alles, was keine Irreführung erzeugt
Die Grenze verläuft also zwischen stilisiert und fotorealistisch mit Wahrheitsanspruch. Ein illustrierter Header ist unkritisch. Ein KI-Foto, das aussieht wie eine echte Aufnahme deines Büros, ist es nicht.
Wie kennzeichnen: kleine Bildunterschrift oder Hinweis in der Bildbeschreibung. Bei Video: in der Beschreibung oder als kurze Einblendung am Anfang oder Ende. Die EU stellt außerdem eigene Symbole bereit, die du alternativ einsetzen kannst.
Textbausteine zum Kopieren:
"KI-generiertes Bild"
"Bild mit KI erstellt"
"Bild mit Unterstützung einer KI bearbeitet."
"Video enthält KI-generierte Inhalte."
"Audio mithilfe von KI erstellt."
Fall 3: KI-Chatbots und die Pflicht zur Offenlegung im Dialog
Menschen müssen erkennen können, dass sie mit einem System kommunizieren und nicht mit einer Person. Das gilt immer, wenn es nicht ohnehin offensichtlich ist.
Kennzeichnungspflichtig:
→ KI-Chatbot auf der Website
→ KI-Sprachsystem am Telefon
→ Automatisch KI-generierte E-Mail-Antworten
→ Digitale Avatare in der Beratung
Keine Pflicht:
→ Offensichtliche KI, etwa ein sichtbar eingebundenes ChatGPT
→ Eine Beraterin, die KI im Hintergrund unterstützend nutzt
→ Mitarbeitende, die E-Mails mit KI-Hilfe formulieren
→ KI, die nur Hintergrundprozesse anstößt oder Produktempfehlungen erzeugt
"Offensichtlich" ist dabei ein strengerer Maßstab, als man denkt: Eine durchschnittlich aufmerksame Person muss es sofort erkennen. Im Zweifel lieber kennzeichnen – ein Satz zu Beginn der Unterhaltung kostet nichts und macht die ganze Ausnahmefrage überflüssig.
Wichtig: Ein interner Chatbot ist auch dann kennzeichnungspflichtig, wenn er das Haus nie verlässt. Die Pflicht hängt hier am Dialog mit Menschen, nicht an der Veröffentlichung.
Textbausteine zum Kopieren:
"Sie chatten mit einem KI-Assistenten."
"Dieser Chat wird von einer KI betrieben."
"Sie sprechen mit einem KI-gestützten Assistenten."
Übersicht: KI-Kennzeichnungspflicht auf einen Blick
Inhaltstyp | Kennzeichnen, wenn … | Wo & wie |
Text | öffentliches Interesse (Nachricht, Politik, meinungslenkend) und KI-generiert ohne redaktionelle Verantwortung | Hinweis am Beitragsende oder Transparenzseite |
Bild | es echt oder irreführend wirken könnte | Bildunterschrift, EU-Symbol oder Bildbeschreibung |
Video | Personen oder Ereignisse real wirken | Videobeschreibung, EU-Symbol oder kurze Einblendung |
Audio | Stimmen oder Aufnahmen echt wirken | Beschreibung oder Beginn der Aufnahme |
KI-Interaktion | nicht erkennbar ist, dass eine KI antwortet | Hinweis beim Start der Unterhaltung |
Der pragmatische Weg im Unternehmen: einmal festlegen statt jedes Mal grübeln
Wer jeden einzelnen Fall neu bewertet, verliert Zeit und entscheidet am Ende doch inkonsistent. Die deutlich entspanntere Variante: einmal Standardregeln festlegen und konsequent durchziehen.
→ Texte: kurzer Hinweis am Ende des Beitrags
→ Bilder: Hinweis in der Bildunterschrift
→ Videos: Hinweis in der Beschreibung
→ Audios: Hinweis in der Beschreibung oder zu Beginn
→ Chatbots: KI-Hinweis beim ersten Kontakt
→ Markierungen erhalten: vorhandene Wasserzeichen und Metadaten nie entfernen
Der letzte Punkt wird gern übersehen: Wenn ein Tool sein Ergebnis maschinenlesbar markiert, darfst du diese Markierung nicht wegoptimieren.
Bußgelder und Verhältnismäßigkeit: Wie ernst ist das wirklich?
Die EU-Leitlinien betonen ausdrücklich, dass die Pflichten verhältnismäßig anzuwenden sind. Nicht jede geringfügige KI-Unterstützung erfordert eine Offenlegung. Je nach Fall – Deepfakes, Hochrisiko-Anwendungen – und je nach Rolle können allerdings zusätzliche Anforderungen dazukommen.
Verstöße gegen Artikel 50 können mit Bußgeldern von bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Der Rahmen zielt erkennbar auf große Anbieter, nicht auf den Newsletter einer Solo-Selbstständigen.
Und ehrlich: Der stärkste Grund für Transparenz ist ohnehin kein juristischer. Ein Hinweis unter dem Bild signalisiert, dass du weißt, was du tust. Das ist mehr wert als jede vermiedene Geldbuße.
Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. Für verbindliche Auskünfte wende dich an eine Fachanwältin / einen Fachanwalt oder eine zuständige Behörde. Keine Haftung für getroffene Entscheidungen.
Quellen: Art. 50 KI-Verordnung (EU) 2024/1689 · EU-Leitlinien und Code of Practice · Europäische Kommission, EU-Icons für KI-Inhalte · IHK Köln, Transparenzpflichten nach der KI-Verordnung.
Häufige Fragen zur KI-Kennzeichnungspflicht ab 2. August 2026
Muss ich jeden Text kennzeichnen, den ich mit ChatGPT schreibe? Nein. Nur Texte zu Themen von öffentlichem Interesse (Nachrichten, Politik, gesellschaftlich relevante Themen), die du unverändert veröffentlichst, ohne redaktionelle Verantwortung zu übernehmen. Prüfst und verantwortest du den Text selbst, greift die Ausnahme.
Gilt die Pflicht auch für interne Chatbots? Ja. Die Pflicht hängt am Dialog mit Menschen, nicht an der externen Veröffentlichung – auch ein rein internes KI-System muss sich als solches zu erkennen geben.
Was passiert, wenn ich nicht kennzeichne? Theoretisch drohen Bußgelder bis 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes. Die EU-Leitlinien betonen jedoch Verhältnismäßigkeit – der Rahmen zielt auf große Anbieter, nicht auf einzelne Selbstständige oder kleine Unternehmen.
Muss ich KI-generierte Produktbilder kennzeichnen? Nur wenn sie fotorealistisch wirken und ein reales Ereignis oder einen echten Ort suggerieren. Erkennbare Illustrationen oder stilisierte Werbebilder fallen nicht darunter.
Ab wann gilt die Kennzeichnungspflicht genau? Ab dem 2. August 2026, festgelegt in Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (EU) 2024/1689.


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